Küchenschutzbrief
Machen Sie sich keine Sorgen mehr um Ihre neue Küche!
Präambel
Der KÜCHENSCHUTZBRIEF versichert die Interessen des Endkunden nach Eintritt eines Versicherungsfalles.
Die Vertrags- und Schadenabwicklung erfolgt ausschließlich über den Versicherungsnehmer (Küchenhändler).
Der KÜCHENSCHUTZBRIEF gilt nur für Küchen und Einzel-Elektrogeräte mit haushaltsüblicher Anwendung. Gewerblich oder teilgewerblich genutzte Gegenstände sind im KÜCHENSCHUTZBRIEF nicht enthalten.
Versicherte Objekte
Versichert gilt die jeweilige Kücheneinrichtung gemäß Verkaufsrechnung an den Endkunden, für welche Versicherungsschutz beantragt wurde.
Wechsel der versicherten Objekte
Erhält der Endkunde anstelle der ursprünglich versicherten Kücheneinrichtung ganz oder teilweise eine andere, jedoch technisch vergleichbare, so besteht hierfür Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages.
Versicherungssumme / Versicherungswert
Die Neuwert-Versicherungssumme ist der Kaufpreis gemäß Verkaufsrechnung an den Endkunden.
Versicherte Schäden und Gefahren
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und bei Entwendung durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.Schäden sind nur dann nicht unvorhergesehen, wenn diese Schäden von den Repräsentanten des Versicherungsnehmers (Küchenhändlers) oder der Mitversicherten (Endkunden) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörung (Sachschäden), insbesondere durch
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- höhere Gewalt
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlerv
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden
- durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers (Küchenhändlers) oder dessen Repräsentanten / der Mitversicherten (Endkunden)
- durch Kriegsereignisse jeder Art oder Innere Unruhen
- durch Kernenergie die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen
- durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Garantiegeber, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat
- in Form von Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie für Schönheitsfehler, die eine Gerätefunktion nicht beeinflussen
- durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung durch den Versicherer
- an Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus
Versicherungsort
Der Versicherungsschutz gilt für den Aufstellungsort der Küche innerhalb der BRD. Standortänderungen der versicherten Gegenstände (abweichender Aufstellungsort gegenüber der Angabe in der Verkaufsrechnung) sind dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.
Verhältnis zu sonstigen Sachsubstanz-Versicherungen
Der KÜCHENSCHUTZBRIEF leistet subsidiär nach Vorleistung einer bestehenden Sachsubstanzversicherung (insbesondere Hausratversicherung) im Rahmen der besonderen Vereinbarungen dieses Vertrages. Das bedeutet, andere Versicherungsverträge, die gleiche Risiken abdecken, haben Vorrang. Nur dann, wenn aus anderweitigen Verträgen keine Leistung erbracht wird, setzt die vereinbarte Leistung aus dem KÜCHENSCHUTZBRIEF ein.
Grenzen der Entschädigungsleistung
Die Entschädigungsleistung im Falle eines Totalschadens ist auf den Kaufpreis gemäß Kaufrechnung begrenzt.Im Falle eines Teil- oder Reparaturschadens erfolgt die Leistung des Versicherers für den Ersatz versicherter Sachen auf folgender Zeitwertstaffel: 10 % Abschlag je Versicherungsjahr, jedoch mindestens 20 % des Kaufpreises der beschädigten / abhandengekommenen versicherten Sachen.Für den Fall, daß die beschädigte / abhandengekommene versicherte Sache nicht mehr oder in einem wirtschaftlich unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen wäre, erfolgt die Leistung des Versicherers in Geld.
Beginn und Ende der Haftung
Der Versicherungsschutz beginnt mit Aushändigung des KÜCHENSCHUTZBRIEFES.Der Versicherungsschutz endet zum Monatsende des Monats, indem die Kündigung seitens des Endkunden für die Einzelanmeldung erfolgt, spätestens nach Ablauf der Versicherungsdauer von 10 Jahren.
Schadenanzeige
Der Endkunde hat im Schadenfall den Schaden unverzüglich an den Versicherungsnehmer (Küchenhändler) zu melden.
Bei Schäden durch Entwendung oder Brand ist der Schadenfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienstelle anzuzeigen.
Gerichtsstand / Rechtsgrundlage
Es gilt der Gerichtsstand des Versicherungsnehmers (Küchenhändlers) in der BRD. Es gilt deutsches Recht vereinbart.
Mit drei wählbaren Versicherungsperioden bietet Ihnen der KÜCHENSCHUTZBRIEF* bis zu 10 Jahren Absicherung für Ihre Küche!Text-Node (Editable)
- Versicherungsperiode 1: Jahre 1-3
- Versicherungsperiode 2: Jahre 4-7
- Versicherungsperiode 3: Jahre 8-10
*Es gelten die Versicherungsbedingungen des KÜCHENSCHUTZBRIEFES der ProSecura.